BEITRAGSORDNUNG 2024

Geschrieben von Super User.

Sportfischerverein Löderburg 1933 e.       

BEITRAGSORDNUNG

Stand 04.09.2023

Beiträge und Gebühren sind Bringepflicht des Mitgliedes und im voraus zu entrichten.

  1. Definition der Einnahmen

    Einnahmen des Vereins sind:

      -  Beitragsanteil, der im Verein verbleibt

      -  Aufnahmegebühren

      -  Spenden, Unkostenbeiträge für Veranstaltungen

      -  Erlöse aus Satzungs- und Gewässerordnungsverkäufen

      -  Fördermittel

      -  Entgelt für nichtgeleistete Hege- und Pflegestunden

      -  Einnahmen aus dem Verkauf von Tages- und Wochenkarten

 

  1. Beitragsgruppen

    Preise ab 01.01.2024:

tab beitragsgruppen

 

(1) Vollzahler sind Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(2) Kinder und Jugendliche sind Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Schüler die das Abitur absolvieren

(3) Passive Mitglieder erhalten keine Angelberechtigung.

  1. Entgelt Dokumente

    Gewässerverzeichnis / 
    Gewässerordnung Sachsen-Anhalt          3,00 €
    Mitgliedsausweis DAFV                            1,00 €
  1. Entgelt für Tages-, Wochen- und Monatskarten

Tageskarte                  10,00 €

Wochenkarte               50,00 €

  1. Entgelt für nicht geleistete Hege- und Pflegestunden

Für nicht geleistete Hege- und Pflegestunden bezahlen Vollzahler 40,00 €
(5Std. a.  8,00 €).

Das Entgelt ist mit dem Entrichten des Jahresbeitrages im voraus auf das Konto des Sportfischerverein Löderburg 1933 e.V. einzuzahlen. Werden Hege-und Pflegestunden geleistet, bekommt das Mitglied bei der nächsten Markenausgabe (im Folgejahr) den Betrag wieder ausgezahlt. 
Eine eigenständige Verrechnung geleisteter Arbeitsstunden mit dem zu entrichtenden Jahresbeitrag ist nicht zulässig.

  1. Beitragsentrichtung

Die Entrichtung erfolgt bargeldlos durch Überweisung auf das Vereinskonto des SFV Löderburg 1933 e.V. mit den Kontodaten:

IBAN: DE85 8005 5500 3025 0002 60      BIC:  NOLADE21 SES

Als Zahlungsgrund ist der „Vorname“ und „Name“ und „Mitgliedsbeitrag 20xx“ einzutragen. Über die Höhe der zu entrichtenden Beiträge und Gebühren werden die Mitglieder auf der Mitgliederversammlung Oktober sowie in einem persönlichen Anschreiben zur anstehenden Markenausgabe des Folgejahres genau unterrichtet.
Der Vorstand organisiert in der Regel 2 bis 3 Termine zur Ausgabe der Angelberechtigungen, die über die Vereinshomepage (www.sfv-loederburg.de) und in einen persönlichen Anschreiben bekannt gegeben werden.
Den Zeitpunkt der Überweisung bestimmt das Mitglied selbst. Der Beitrag muss jedoch mindestens 5 Werktage vor einem aus den 2 oder 3 möglichen Terminen des Erhalts der Angelberechtigung erfolgt sein.

  1. Empfang der Beitragsmarke, des Fischereierlaubnisscheins und der Fangkarte

Die Angelberechtigung wird erteilt, wenn die Beiträge und Gebühren vom Mitglied vorher komplett überwiesen worden sind.
Lediglich Zusatzmarken für andere Bundesländer können (gegen Vorbestellung) bei der Ausgabe gegen Bargeld erworben werden. Das Mitglied muss seine Erlaubnisse persönlich empfangen.
Eine Aushändigung an Stellvertreter ist nur mit einer schriftlichen Vollmacht des abwesenden Mitgliedes zulässig.
Damit die Angelberechtigung erteilt werden kann, muss vom Mitglied:

- ein gültiger Fischereischein zur Einsichtnahme vorgelegt, und

- die ausgefüllte Fangkarte des abgelaufenen Sportjahres abgegeben werden.

  1. Aufnahmegebühr

Kinder /Jugend (bis 18 Jahre):  keine Aufnahmegebühr

Vollzahler          (ab 18 Jahre):  15,00 €

9. Inkrafttreten

Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 12.Oktober 2023 durch einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen und tritt am 01.01.2024 in Kraft.

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    1.Vorsitzender                         2.Vorsitzender                              Schatzmeister

     Löderburg am 12.10.2023