Aktuelle Informationen rund um den Verein.
Informationen zur Beitragsentrichtung für das Jahr 2026
Angelerlaubnis – Angelberechtigung – Mecklenburg-Vorpommern
Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung des Fischfanges in jedem Fall auch eine Angelerlaubnis erforderlich. Diese werden gewässerspezifisch i.d.R. als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten erteilt.
Binnengewässer
Für die Binnengewässer kann das Dokument in der Regel durch den Eigentümer oder Pächter des Gewässers ausgestellt. Auskunft können hierzu die Fischereiunternehmen, Anglerverbände/-vereine und teilweise die Kommunen oder Angelserviceläden geben. Für die Mehrzahl der Binnengewässer sind in der Broschüre Gewässerverzeichnis MV die notwendigen Informationen zum Erwerb der Angelerlaubnis vorhanden.
Die größeren Fischereiberechtigten in M-V bieten seit einiger Zeit auch die Möglichkeit, über Online-Shop schnell und komplikationslos AE zu erhalten (Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Qualität der Anbieter):
- der Landesanglerverband MV e.V. für seine Pachtgewässer: https://aks.lav-mv.de/verkauf.php
- der Fischerei-u.Verarbeitungsbetrieb Dehmel für seine Pachtgewässer: https://aks.fischerei-dehmel.de/verkauf.php
- die Seenfischerei „Obere Havel“ e.G. für ihre Pachtgewässer: https://aks.angelkarten-havel.de/verkauf.php
- die Fischerei Müritz-Plau GmbH für ihre Pachtgewässer: https://www.mueritzfischer.de/
- für diverse Gewässer von verschiedenen Fischreiberechtigten: https://fiskado.de/
/www.lallf.de/fischerei/angelfischerei/angelerlaubnis/
Vereinsnachtangeln 2025
Aus aktuellem Anlass zur „Gewässer Sperrung Raubfisch“ an der Laake!

Gesetzliche Regelungen zum Befahren und Begehen von Feld- und Forstflächen in Sachsen-Anhalt
