Voraussetzungen

Geschrieben von SU.

Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeines ist das erfolgreiche Ablegen einer Fischerprüfung bzw. Jugendfischerprüfung. In der Fischerprüfung sind ausreichende Kenntnisse über die Fischarten, die Hege der Fischbestände und die Gewässerpflege, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische sowie die für die Fischerei bedeutsamen Vorschriften des Tier-, Wasser-, Naturschutz und Tierseuchenrechts nachzuweisen.

 

Seit dem 01.01.2006 ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung der Besuch eines 30stündigen Vorbereitungslehrganges, in dem die für die Prüfung erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden. Solche Lehrgänge werden von vielen Anglervereinen und anderen Bildungsträgern angeboten.

 

Quelle: http://www.vdsf-lav-sachsen-anhalt.de