Die Fischerprüfung

Fischerprüfungen finden mindestens 1x jährlich statt, der Termin wird vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt landeseinheitlich festgesetzt. 

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeines ist das erfolgreiche Ablegen einer Fischerprüfung bzw. Jugendfischerprüfung. In der Fischerprüfung sind ausreichende Kenntnisse über die Fischarten, die Hege der Fischbestände und die Gewässerpflege, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische sowie die für die Fischerei bedeutsamen Vorschriften des Tier-, Wasser-, Naturschutz und Tierseuchenrechts nachzuweisen.