Die Fischerprüfung

Geschrieben von Super User.

Fischerprüfungen finden mindestens 1x jährlich statt, der Termin wird vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt landeseinheitlich festgesetzt. 

 

Prüfungsbehörden sind die unteren Fischereibehörden. Bei diesen muss man sich spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin anmelden. 

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Prüfungsteil. Für die schriftliche Prüfung stehen 2 Stunden zur Verfügung, in denen 60 Fragen nach dem multiple-choice-system zu beantworten sind. Die Fragen beziehen sich auf die Fächer Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Rechtskunde.

Gegenstand der mündlich-praktischen Prüfung ist das Verhalten während der Fischereiausübung, der Umgang mit Fischereigeräten und das Versorgen gefangener Fische. 

Eine nicht bestandene Fischerprüfung muss vollständig wiederholt werden, die Wiederholung ist frühestens zum nächsten behördlich festgesetzten Prüfungstermin möglich. 

Die Jugendfischerprüfung besteht nur aus einer mündlich-praktischen Prüfung und ist vom Inhalt her auf grundlegende Kenntnisse beschränkt und trägt somit dem Alter der Prüflinge Rechnung.

 

Quelle: http://www.vdsf-lav-sachsen-anhalt.de